Merkblatt für das China-Verfahren
Interview
Für Studienbewerber, die sich in China aufhalten
Stand: 2011.08
Akademische Prüfstelle des Kulturreferats der Deutschen Botschaft
Add: Rm 0311, Landmark Tower 2, Chaoyang District, Beijng 100004
Tel: 0086 – 10 – 6590 7138
Fax: 0086 – 10 – 6590 7140
Email: info@aps.org.cn
www.aps.org.cn; www.beijing.diplo.de
Bewerbungsschritte im China-Verfahren (Interview):
1. Anmeldung online unter www.aps.org.cn
2. Das Entgelt in Höhe von 2.500 RMB auf das Konto der APS überweisen
3. Erforderliche Unterlagen inklusive der ausgedruckten Online-Anmeldebestätigung per Post
übersenden oder einreichen (Öffnungszeiten der Rezeption: Mo-Fr 8-12 Uhr)
4. Überprüfung der Unterlegen durch die APS; Dauer etwa 4-6 Wochen (dies kann jedoch bei hohen
Antragszahlen variieren)
5. Telefonische Benachrichtigung über den Interviewtermin. Der Termin kann nicht geändert werden.
Wenn der Bewerber zum vorgeschlagenen Termin nicht kann, muss er schriftliche Gründe vorlegen,
woraufhin ein neuer Termin vereinbart wird.
6. Teilnahme am Interview; Dauer: 25 Minuten plus einem ca. 20-minütigen schriftlichen
Vorbereitungsteil. Es ist kein Sprachtest, sondern dient der Feststellung der Plausibilität der
Unterlagen und kann auf Wunsch des Bewerbers auf deutsch oder englisch oder in beiden Sprachen
durchgeführt werden.
7. Das Ergebnis wird nach ca. 10 Tagen an die am Interviewtag angegebene Adresse per Post
übersandt , oder kann, wenn angegeben, persönlich während der Öffnungszeiten an der Rezeption
der APS abgeholt werden.
8. Bei Erfolg kann das Visum beantragt werden. Die vollständigen Visumunterlagen müssen bei der
APS eingereicht werden. Eine Liste der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem
„Merkblatt für ein Studienvisum“
Einzureichende Unterlagen:
1. Kopie des Einzahlungsbelegs
2. Ausdruck der Online-Anmeldebestätigung mit Passfoto (nicht älter als 6 Monate) und Angabe der
Überweisungsinformationen
3. Kopie des Personalausweises (wenn Reisepass vorhanden, bitte auch eine Kopie)
4. Kopie des Abschlusszeugnisses der Grundschule (ohne Beglaubigung)
5. Kopie des Abschlusszeugnisses der Mittelschule (ohne Beglaubigung)
6. Beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung des Abschlusszeugnisses der Oberschule
7. Beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung der Aufnahmeliste der Hochschule (oder
beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung der Hochschulaufnahmeprüfung (Gaokao))
8. Immatrikulierte Studienbewerber:Beglaubigte Kopie und beglaubigte Übersetzung der
Immatrikulationsbescheinigung
9. Studienbewerber mit Abschluss: Beglaubigte Kopie und beglaubigte Übersetzung des
Universitätsabschlusszeugnisses und des Abschlussgrades
10. Beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung des Studienbuches, zusätzlich eine einfache Kopie
11. Kopie der Sprachnachweise für Englisch und/oder Deutsch oder eine Erklärung über die Dauer des
Selbststudiums
Merkblatt für das China-Verfahren
Interview
Für Studienbewerber, die sich in China aufhalten
Stand: 2011.08
Akademische Prüfstelle des Kulturreferats der Deutschen Botschaft
Add: Rm 0311, Landmark Tower 2, Chaoyang District, Beijng 100004
Tel: 0086 – 10 – 6590 7138
Fax: 0086 – 10 – 6590 7140
Email: info@aps.org.cn
www.aps.org.cn; www.beijing.diplo.de
Erläuterungen:
― Übersetzungen müssen in Deutsch oder Englisch vorliegen. Beglaubigungen müssen bei einem
Notariat gemacht werden
― Die Kopie des Grund- und Mittelschulzeugnisses kann auch durch das Zeugnis über die 9jährige
Pflichtschulzeit ersetzt werden.
― Der Nachweis über die Gaokao kann nicht durch das Zulassungsschreiben ersetzt werden.
― Die Immatrikulationsbescheinigung muss beinhalten: Art der Aufnahme durch die Hochschule, Name
der Fakultät und der Universität, Fachrichtung, Matrikelnummer, Art des Studiengangs, Studiendauer,
absolvierte Semester, Stempel der Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten oder der Verwaltung
oder der Studienabteilung. Der Stempel der Fakultät reicht nicht aus.
― Absolventen eines Bachelor-Studiengangs, die kein Bachelorzeugnis erhalten haben, müssen eine
entsprechende Erklärung der Universität beifügen.
― Das Studienbuch muss beinhalten: Die Leistungen aller im jeweiligen Semester besuchten Kurse,
sowie den Stempel der Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten oder der Verwaltung oder der
Studienabteilung. Der Stempel der Fakultät reicht nicht aus.
― Sprachnachweis: bezieht sich auf vorhandene Sprachnachweise wie TestDaF, DSH, bzw. TOEFL
oder IELTS. Sie dienen in der Vorbereitung des Interviews durch die Prüfer dazu, das Sprachniveau
des Bewerbers einzuschätzen.
― Die genannten Unterlagen können per Post geschickt werden oder bei der APS abgegeben werden
(Adresse siehe unten).
― Die APS kann weitere Unterlagen vom Bewerber/von der Bewerberin anfordern.
Bankverbindung
Das Entgelt für das China-Verfahren beträgt 2.500 RMB (beinhaltet bereits die Visumgebühr).
Bitte überweisen Sie den Betrag auf unser Konto wie untenstehend. Achten Sie bitte darauf, dass Sie den
Namen des Empfängers vollständig wie unten angeben. Heben Sie den Einzahlungsbeleg gut auf.
Name des Empfängers: 德国驻华使馆文化处留德人员审核部
Konto-Nr.: 332 456 013 427
Name der Bank: 中国银行北京亮马河大厦支行